# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im Innkreis

22.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 19. April 1982 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchheim im Innkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. April 1982 der Gemeinde Kirchheim im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kirchheim im Innkreis:

Über grünem Dreiberg gespalten von Rot und Gold; rechts pfahlweise drei goldene Scheiben, links ein blauer, aufgerichteter, rot bezungter Löwe.