# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Gamperner Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1274) und die Erklärung der Seewalchener Straße (Bezirksstraße Nr. 1276)

# im Gebiet der Marktgemeinde Seewalchen

§ 1

(1)Der bei km 11,650 von der bisherigen Trasse in

östliche Richtung abzweigende, nördlich der A1

West-Autobahn verlaufende und schließlich bei

km 6,260 der B 151 Attersee Straße (= neu-km 14,063

der Gamperner Straße) in diese einmündende, neu

herzustellende Teil der Gamperner Straße (Bezirks

straße Nr. 1274 des Verzeichnisses der Landes- und

Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirks

straße erklärt.

(2)Der zwischen km 11,650 und km 13,263 ge

legene bisherige Teil der Gamperner Straße wird als

Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst

mit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe des neuen

Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.