# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fraham

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fraham

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 10. Mai 1982 der Gemeinde Fraham, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Fraham:

Geviert von Grün und Gold; 1 und 4 eine goldene Getreidegarbe, 2 und 3 eine blaue, linke Schrägleiste, überdeckt durch ein schwarzes Mühlrad.