# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Marktgemeinde Peuerbach

# und der Gemeinde Steegen geändert werden

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Marktgemeinde Peuerbach und der Gemeinde Steegen ist in den Anlagen 1 bis 6 dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1983 in Kraft.