# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei Wels

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 24. Mai 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Thalheim bei Wels Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 24. Mai 1982 der Gemeinde Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Thalheim bei Wels:

Von Grün und Blau durch eine silberne, von oben gesehene Brücke (flach eingebogener Balken) mit zwei Pfeilern geteilt.