# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörsching

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörsching

Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Juni 1982 der Gemeinde Hörsching, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hörsching:

Über grünem Schildfuß und goldenem Balken, beide belegt mit einem achtspeichigen, oben grünen und unten silbernen Rad ohne Achsloch, in Blau übereinander zwei silberne, gegengewendete Flügel.