# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aistersheim

45.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Aistersheim

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Juni 1982 der Gemeinde Aistersheim, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Aistersheim:

Von Silber und Schwarz geteilt und zweimal gespalten.