# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst geändert wird

49.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 5. Juli 1982, mit der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst geändert wird

Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, wird verordnet:

Die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 23. Juni 1980, LGBI. Nr. 48, über die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 hat zu lauten:

"(1) Zu Mitgliedern der Prüfungskommission sind geeignete Beamte des Landes Oberösterreich des höheren Dienstes zu bestellen. Der Prüfer für die in § 4 Abs. 1 Z. 1, 3 und 4 lit. a angeführten Gegenstände muß rechtskundig, der Prüfer für die in § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. b bis g angeführten Gegenstände muß Absolvent des Studiums der Landwirtschaft sein."