# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pattigham

62. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. August 1982

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pattigham

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1

der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit

Beschluß vom 9. August 1982 der Gemeinde Pattigham

politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pattig zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Schräg geteilt; oben in Gold ein schwarzer, aufgerichteter, rot bewehrter und bezungter Wolf,

unten jn Qrün ejne sj,beme Margeritenb|üte mit

goldenen Butzen.