# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit welcher Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen und Fachschulen erlassen werden

1.Berufsschulen (lehrgangsmäßig gemäß § 17

Abs. 2 lit. b des O. ö. Land- und forstwirtschaft

lichen Schulgesetzes):

a)Fachrichtung Landwirtschaft: Anlage A1

b)Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft: An

lage A2

c)Fachrichtung Gartenbau: Anlage A3

d)Fachrichtung Forstwirtschaft: Anlage A4

2.Fachschulen:

a)Fachrichtung Landwirtschaft (erste Schulstufe

ganzjährig gemäß § 19 Abs. 2 lit. a des

O. ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schul

gesetzes,

zweite und dritte Schulstufe saisonmäßig gemäß § 19 Abs. 2 lit. b

des O. ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes): Anlage A5

§2 Lehrstoffverteilung

(1)Für jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehr

pläne, ausgenommen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes

(2)Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule auf zuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zu

gänglich sein.

(3)In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf

die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner

sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die

vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.

§3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,

FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT

(1., 2. und 3. Schulstufe)

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Berufsschule hat die Aufgabe

Anlage A1

Wirklichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen. Lehrbücher und audiovisuelle Hilfsmittel sind im Unterricht und in der Erziehung sinnvoll anzuwenden.

11.Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit

Bei Befolgung der dargelegten didaktischer

Grundsätze wird die Wahl der einzuschlagenden

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Methode vom Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und der Klasse in ihrer Gesamtheit, von der logischen Struktur des Lehrgutes, vom Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und von schulorganisatorischen und sachlichen Voraussetzungen des Unterrichtes bestimmt. Inner-

halb dieser Grenzen sind Wahl und Anwendung einer Methode frei. Die Methodenfreiheit bietet Raum für schöpferische Leistungen und überträgt dorn Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe. ¦

III. Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstundenzahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

2 3 2 2 3 242 63 42 42 63 42

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14294

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände Pflanzenproduktion Waldwirtschaft Tierproduktion Landtechnik und Baukunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht *)I 5 2 5 5

l105 42 105 105 63 84

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände24504

Gesamtstundenzahl38798

*) Unterricht in Schülergruppen

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Schulstufen; didaktische

Grundsätze

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise

sowie zur ordentlichen Abfassung wichtiger Schriftstücke privater

und beruflicher Art. Lehrstoff

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lieh auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Maße und Gewichte

Wiederholung der Grundrechnungsarten

Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen aus dem beruflichen Bereich Maßstabgetreues

Zeichnen

Didaktische Grundsätze

Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. Je Schulstufe eine Schularbeit.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.

Lehrstoff

Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausgehend von bereits Gelebtem soll auf Sinn, Wert, Schwierigkeiten und Entwicklungsphasen des Lebens eingegangen werden. Der persönliche, mehr ichbezogene Gesichtspunkt der Lebensbewältigung ist zu ergänzen durch die Erfahrung des Menschen, nur in Gemeinschaft leben zu können. Im Gespräch über die verschiedenen Formen menschlichen Zusammenseins soll der Schüler begreifen lernen, daß persönliche Eigenständigkeit genauso wichtig ist, wie die Einhaltung der Gesetze, die sich die Gemeinschaft gegeben hat. Eine besondere Aufgabe ist es, den Jugendlichen für einen gewissen Anstand, für das Wahre, Gute, Schöne und Bleibende empfänglich zu machen. Kenntnis der Grundsätze einer gesunden Lebensführung zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit.

Lehrstoff

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu

fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu

bringen, Liebe unc

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Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Grundübungen (Laufen, Springen . . .)

Ausgleichs- und Lockerungsübungen

Leistungsübungen (Bodenturnen, Leichtathletik u. a.)

Spiele (Lauf- und Ballspiele)

Schwimmen

Wintersportübungen

Didaktische Grundsätze

Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel)! Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Eine Hauptaufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Grundwissen über die wichtigsten Kulturpflanzen des Ackers und des Grünlandes sowie deren Produktion und wirtschaftliche Verwertung zu vermitteln. Darüber hinaus sind die Zusammenhänge aufzuzeigen, die zwischen der Erzeugung von Pflanzen, der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Pflege der Kulturlandschaft bestehen.

Lehrstoff

Obstbau

Pflanzung, Düngung, Schnitt, Pflege, Ernte

Selbstversorgung und Obstverwertung

Didaktische Grundsätze

Auf die Erarbeitung von Düngungsplänen, auf Flurbegehungen;, Pflanzenbestimmungen, Anlage von Versuchen und Sammlungen ist Wert zu legen. Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Je Schulstufe eine Schularbeit.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Zu vermitteln sind Grundkenntnisse der Waldwirtschaft und der forstlichen Geräte und Maschinen. Im besonderen! ist der Wald als Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren, als Erholungsraum und als Produktionsstätte des Rohstoffes Holz darzustellen.

Lehrstoff

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Grundbegriffe der Fütterung

Arten von Futtermitteln

Futtermittelgesetz Milchwirtschaft Fleischkunde

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Einblickes in die wirtschaftlichen Vorgänge und Zusammenhänge eines landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Führungs- und Planungsgrundsätze; Anleitung zu unternehmerischem Denken.

Lehrstoff

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Metallbearbeitung

Die Werkstätte und ihre Einrichtung

Einsatz und Pflege der Werkzeuge, Geräte und

Maschinen Materialkunde Messen, Anzeichnen, Feilen, Sägen,

Bohren

Nieten, Weichlöten

Anfertigung eines einfachen Werkstückes Wartung und Pflege des

Traktors und der Landmaschinen

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Holzbearbeitung

Die Werkstätte und ihre Einrichtung Gebrauch, Handhabung und Pflege der Werkzeuge

Materialkunde Messen und Anzeichnen Anfertigung einfacher Werkstücke

Übungen

Besichtigungen, Beurteilungen, Erkennungs- und Bestimmungsaufgaben, praktische Aufgaben aus den berufskundlichen Lehrgegenständen

Didaktische Grundsätze

In der Regel wird der praktische Unterricht in Arbeitsgruppen durchgeführt. Je Klasse sind drei Gruppen zu bilden. Die Arbeitsaufgabe ist genau zu besprechen. Dem Schüler ist entsprechende Zeit für Übungen zur Verfügung zu stellen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sind zu beachten. Praktische Übungen können auch in berufskundliche Lehrgegenstände eingeschaltet werden. Je nach organisatorischen, räumlichen und technischen Möglichkeiten ist der geforderte Lehrstoff der Metall- und Holzbearbeitung auf die zur Verfügung stehenden Unterrichtseinheiten aufzuteilen.

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LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,

FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

(1., 2. und 3. Schulstufe)

I. Allgemeine Bildungsziele

(siehe Anlage A1)

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

(siehe Anlage A1)

III. Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Anlage A2

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstundenzahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

2 3 2 2 3 242 63 42 42 63 42

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14294

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände

Kinderpflege und -erziehung Hauswirtschaft Ernährung und Vorratswirtschaft Wäsche- und Bekleidungskunde Landwirtschaft *) Praktischer Unterricht (Hausarbeit, Kochen und Vorratshaltung, Nähen und Handarbeit, Gartenarbeit und Blumenpflege)2 3 4 2 3 1042 63 84 42 63 210

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände24504

Gesamtstundenzahl38798

*) Unterricht in Schülergruppen

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen; didaktische Grundsätze

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)

siehe Anlage A 1

Rechnen

siehe Anlage A 1

Politische Bildung

siehe Anlage A 1

Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) siehe Anlage A 1

Leibesübungen

siehe Anlage A 1

Kinderpflege und -erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Bedeutung der Kinderpflege und -erziehung als Voraussetzung für

eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern

bewußt gemacht werden.

Lehrstoff

1.Schulstufe

Einstellung zum Leben und zur Weitergabe des

Lebens

Biologische Grundlagen des Lebens Gesetzliche Bestimmungen

Schwangerschaft und Geburt

2.Schulstufe

Säuglingsausstattung

Ernährung, Pflege und Erziehung des Säuglings

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eine gesunde und bekömmliche Ernährung wecken und die Schüler befähigen, Mahlzeiten zusammenzustellen. Die Bedeutung einer sachgemäßen Vorratshaltung für die Ernährung ist bewußt zu machen; die entsprechenden Verfahren sind darzulegen.

Lehrstoff

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Suppen und Saucen Fleisch- und Fischgerichten Gemüse- und Mehlgerichten Gerichten aus Milch und Milchprodukten Kalten und warmen Vor- und Nachspeisen Sonstigen Gerichten

Haltbares Lagern der wichtigsten Nahrungsmittel Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen des Haushalts

Nähen

Handhabung und Pflege der Nähmaschine

Übungen am Nähtisch

Hand- und Maschinennähen

Nähte

Versäuberungen

Verschlüsse (Knopfloch, Knöpfe, Drucker, Hafterln)

Übungen am Werkstück: Reißverschluß, Kragen, Ärmel, Manschetten,

Verzierungen Ausbesserungsarbeiten

Mögliche Werkstücke:

Polster

Arbeitsschürze (Kleider- oder Latzschürze)

Rock

Hemd- und Kimonobluse

Einfache Kinderbekleidung

Handarbeit Stricken, Häkeln

Sticken (Kreuzstich, Zierstich, Hohlsaum) Werken Wachsarbeiten

Emailschmuck Graphiken

Arbeiten mit Bast und Peddigrohr Stoff druck Holzmalerei Weihnachts-, Faschings- und österlicher Tischschmuck Einfaches Kinderspielzeug z. B. Stoffpuppen, Wachstuchtiere

Gartenarbeit

Einteilung der Gartenfläche

Handhabung der Gartengeräte

Praktische Bodenbearbeitung

Mist- und Kaltbeete

Pflanzenheranzucht

Saat, Pikieren

Pflanzen

Düngung und Pflanzenschutz

Ernte, Lagerung, Verwertung

Didaktische Grundsätze

Es wird in Gruppen unterrichtet. Die Zuteilung der Schüler zu den Gruppen bzw. die Einteilung der Gruppen zu den verschiedenen .Formen des praktischen Unterrichtes hat rechtzeitig und so zu erfolgen, daß jeder Schüler in jedem Fach im gleichen Ausmaß unterrichtet wird. Vor jeder Gruppenarbeit ist deren Programm den Schülern ausreichend und deutlich zu erklären; auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Besondere Begabungen und Interessen der Schüler sollen gefördert werden.

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Seite 197 Anlage A3

LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,

FACHRICHTUNG GARTENBAU

(1., 2. und 3. Schulstufe)

I. Allgemeine Bildungsziele

(siehe Anlage A1)

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

(siehe Anlage A1)

III. Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstundenzahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

CM CM CM CM CM CM42 42 42 42 42 42

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände12252

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände Allgemeiner Gartenbau, unterteilt in: a) Pflanzenkunde b) Bodenkunde und Düngerlehre c) Pflanzenschutz Blumen- und Zierpflanzenbau Baumschulwesen Obstbau Gemüseproduktion Gartengestaltung Blumenbinden Technik

Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht *)2

2 2 4 3 2 2 2 1 2 2 242 42 42 84 63 42 42 42 21 42 42 42

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26546

Gesamtstundenzahl38798

*) Unterricht in Schülergruppen

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen;

didaktische Grundsätze

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) siehe Anlage A1

Rechnen

siehe Anlage A1

Politische Bildung

siehe Anlage A1

Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)

siehe Anlage A1

Leibesübungen

siehe Anlage A1

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Allgemeiner Gartenbau, unterteilt in:

Bedeutung und Anwendung der Wirtschafts- und Handelsdünger Hauptnährstoffe Spurenelemente Beregnung, düngende

Beregnung, Hydrokultur

Didaktische Grundsätze

Boden und Düngung als Grundlage der gartenbaulichen Produktion sollen im Zusammenhang mit den speziellen Fachgebieten betrachtet werden.

c) Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind Kenntnisse über Unkräuter und Schädlinge und deren

wirtschaftliche Regulierung beizubringen.

Lehrstoff

1.Schulstufe

Allgemeiner Pflanzenschutz Schadursachen an Pflanzen

Mechanischer, biologischer, chemischer Pflanzenschutz

Gesetzliche Bestimmungen

2.Schulstufe

Tierische Schädlinge und ihre Bekämpfung Unkrautbekämpfung

3.Schulstufe

Pilz-, Bakterien- und Viruskrankheiten und deren Bekämpfung

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht ist auf die richtige Anwendungsweise, auf den Schutz des Menschen bei Schädlings- und Unkrautbekämpfung und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Höchstmengenverordnung, Karenzfristen) hinzuweisen. Der Unterricht ist durch Vorführungen, Besichtigungen, Beobachtungen in der Natur und Übungen möglichst praxisnah zu gestalten.

Blumen- und Zierpflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind die Grundkenntnisse der Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Blumen und Zierpflanzen im Freiland und

unter Glas zu vermitteln.

Lehrstoff 1. Schulstufe

Allgemeine Voraussetzungen und Formen des Zierpflanzenbaues

Vermehrung der Pflanzen Qualitätsnormen Pflege (Belichten,

Verdunkeln, Wässern, Spritzen,

Begasen, Düngen) Farne, Palmen

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Baumschulwesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind die Grundkenntnisse der Heranzucht und Pflege der Obst- und Ziergehölze, der Stauden sowie deren Vermarktung zu

vermitteln.

Lehrstoff

Gemüseproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind die Grundkenntnisse über die Gemüseproduktion im Freiland und in Unterglaskulturen zu vermitteln. Besonderer Wert ist auf die regionalen Verhältnisse, richtige Vermarktung und den Verkauf zu legen.

Lehrstoff

Seite 200

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Lehrstoff

tung, Beleuchtung, Begasung und Beheizung der Pflanzen unter Glas.

Lehrstoff

Blumenbinden

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundkenntnisse über den Einsatz und die Verarbeitung von Materialien in der Blumenbinderei und Dekoration sind dem Schüler zu vermitteln. Auf die Geschmacksbildung, auf gewisse Handfertigkeiten und auf den Sinn für Farben und Formen ist besonders zu achten.

Lehrstoff

1.Schul stufe

Werkstoffe und ihre Verarbeitung Werkzeuge und Hilfsmittel

2.Schulstufe

Grundlagen der Gestaltung

Farben und Formen, ihre Wirkung und Anordnung

3.Schulstufe

Blumenbinden und Blumenschmuck Kränze, Sträuße, Gestecke,

Gebinde, Blumen im Raum

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist mittels Anschauungsmaterial darzubieten; auf den richtigen Umgang mit Kunden ist hinzuweisen. Praktische Übungen sind im Rahmen der Demonstrationen durchzuführen. Einzelunterweisungen sind erforderlich. Besondere Talente sind zu fördern.

Technik

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sollen jene technischen und physikalischen Grundkenntnisse erworben werden, die zum Verständnis der Geräte und Maschinen im Gartenbau notwendig sind. Hinzuweisen ist auch auf die technischen Einrichtungen für die Bewässerung, Belüf-

Betriebswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß dem Schüler das Grundwissen und die allgemeingültigen Kenntnisse vermittelt werden, mit denen er später erfolgreich einen gartenbaulichen Betrieb bewirtschaften kann.

Lehrstoff

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Seite 201

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen befähigt werden, die zur Ausübung ihres Berufes notwendigen praktischen Arbeiten durchführen zu können. Sie sind zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen und sollen eine wirtschaftliche Arbeitsweise kennenlernen.

Lehrstoff

Seite 202

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Anlage A4

LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,

FACHRICHTUNG FORSTWIRTSCHAFT

(1., 2. und 3. Schulstufe)

I. Allgemeine Bildungsziele

(siehe Anlage A1)

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

(siehe Anlage A1)

III. Stundentafel

(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche

und SchulstufeGesamtstundenzahl

Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände

Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen

2 3 2 2 3 242 63 42 42 63 42

Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14294

Berufsbildende Unterrichtsgegenstände

Waldwirtschaft Waldarbeit Landwirtschaft Betriebswirtschaft

Praktischer Unterricht *)6 6 3 3 6126 126 63 63 126

Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände24504

Gesamtstundenzahl38798

*) Unterricht in Schülergruppen

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen;

didaktische Grundsätze

Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) siehe Anlage A1

Rechnen

siehe Anlage A1

Politische Bildung

siehe Anlage A1

Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) siehe Anlage A 1

Leibesübungen

siehe Anlage A 1

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft. Besonders hervorzuheber sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1. Schulstufe Bedeutung des Waldes Standortkunde Lebensgemeinschaft Wald Forstbotanik Bestandesbegründung Kultur- und Jungwuchspflege

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Seite 203

typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen. Je SchulstUfe eine Schularbeit.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler ist die Bedeutung der Landwirtschaft bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Pflanzen- und Tierproduktion und der Zusammenhang von Land- und Forstwirtschaft. Das Verantwortungsbewußtsein für Grund und Boden ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff

Seite 204

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Didaktische Grundsätze

Das Interesse an Aufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken. Je Schulstufe eine Schularbeit.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll befähigt werden, die zur Ausübung seines Berufes notwendigen praktischen Arbeiten durchzuführen. Der Schüler ist zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen und zu wirtschaftlicher Arbeitsweise anzuhalten.

Lehrstoff 1. Schulstufe Waldbegehung

Anfertigung von Stielen, Keilen Ketteninstandsetzung Wartung und Pflege der Motorsäge Schärfübungen Aufforstung

Waldpraktikum: Fäll-, Schneide- und Entastungsar-beiten

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Seite 205

Anlage A5

LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT

(1. Schulstufe = 2 Semester; 2. und 3. Schulstufe je 1 Semester)

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Wochenstundenzahl

Schulstufe

Praktischer Unterricht *)455

Zusammen383838

*) Unterricht in Schülergruppen

Seite 206

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IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen; didaktische Grundsätze

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch den Unterricht in Deutsch sollen die Schüler fähig werden, Erlebnisse, Erfahrungen und Wissen in klarer Ausdrucksweise wiederzugeben bzw. daraus einen Standpunkt zu formulieren. Übungen in Rede und Wechselrede sollen zu einem zunehmend sicheren Auftreten beihelfen. Weiters ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu üben und Verständnis und Interesse für gute Unterhaltungsliteratur zu wecken.

Lehrstoff

d)Zahlungsschriftverkehr

Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld-und Kreditinstitute,

Zahlung mittels Scheck und Wechsel

e)Der berufsbezogene Schriftverkehr

Geschäftsbriefe

Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeitsund Dienstzeitbestätigungen

Meldungen an Sozialversicherungsinstitute

f)Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten

Lehr- und Dienstvertrag, Kredite, Darlehen,

Bürgschaft, Vollmacht, Kaufvertrag und Pacht

vertrag, Testament

g)Erinnerungshilfen (Terminkalender, Notizen,

Tagebuch)

h) Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente,

Abschrift und Beglaubigung

Didaktische Grundsätze

Auf richtiges Sprechen und Schreiben soll in allen

Unterrichtsgegenständen hingewiesen werden. Wertvolles aus den

Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Die Anwendung des

Wörterbuches ist zu üben. Die häufigsten und gröbsten Fehler beim

Sprechen und Schreiben sind immer wieder zu korrigieren und deren

Richtigstellung zu üben.

Lehrstoff

1.und 2. Schulstufe

I.Arithmetik

Kurze Wiederholung

(Dekadisches Zahlensystem, Stellenwert, römische Zahlen,

Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Brüchen,

Rechenvorteile, Erweitern, Kürzen) Kopfrechnen Maße und Gewichte

Rechnen mit dem elektronischen Handrechner Einfache und

zusammengesetzte Schlußrechnungen (Prozent-, Zinsen- und

Zinseszinsrechnungen, Durchschnitts-, Mischungs- und

Teilungsrechnungen)

2.Geometrie

Flächenberechnungen (Quadrat, Rechteck, Dreieck, Rhombus, Rhomboid,

Trapez, Vieleck, Kreis) Körperberechnungen (Würfel, Prisma,

Zylinder, Pyramide, Kegel, Pyramiden- und Kegelstumpf, Kugel,

Faß, zusammengesetzte Körper)

Erklären und Zeichnen graphischer Darstellungen

(Koordinatensystem, Diagramme)

3. Feldmessen mit einfachen Hilfsmitteln

3. Schulstufe

I.Berechnung praktischer Beispiele aus den verschiedenen

Unterrichtsgegenständen

2.Zeichnen nach Maßstab, Planskizzen

3.Auswerten von Statistiken

Didaktische Grundsätze

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Leh rstoff 1. Schulstufe

1.Höfliches und mitmenschliches Verhalten im Alltag

Sinn und Zweck

Grüßen, Vorstellen Besuch, zu Besuch Körperpflege, Kleidung, Mode

Verhalten bei Ausflügen und auf Reisen Verhalten im Familienalltag

Verhalten in der Dorfgemeinschaft Verhalten in der

Schülergemeinschaft

2.Jugendschutzgesetz

3.Der Mensch

Sinn des Lebens

Entwicklungsstufen (Säugling, Kleinkind, Schulkind, Pubertät,

Erwachsensein, Alter) Erziehung, Schulung, Bildung, Begabung

Körperliche Lebensbedürfnisse (Nahrung, Wasser, Luft, Kleidung,

Bewegung, Ruhe, Umwelt, Umweltschutz u. a.)

Geistige Lebensbedürfnisse (Freiheit, Kultur, Information,

Weltanschauung u. a.) Seelische Lebensbedürfnisse (Lob, Dank,

Anerkennung, Verstehen, Mitgefühl u. a.) Person, Persönlichkeit,

Charakter, Charaktereigenschaften (Fleiß, Ehrfurcht, Tapferkeit,

Dankbarkeit, Geduld, Zivilcourage, Wahrheitsliebe,

Selbstbeherrschung, Verantwortungsbewußtsein, Zuverlässigkeit,

Konsequenz u. a.) Temperamente (Sanguiniker, Choleriker,

Melancholiker, Phlegmatiker)

Assoziationstypen (visuell, akustisch, motorisch) Persönliche

Lebensgestaltung (Ausbildung, Be-1 rufsausbildung,

Erwachsenenbildung, Fortbildung, Lerntechniken, Soziales Lernen,

Arbeit, Berufsleben, Freizeitgestaltung) Suchtgifte (Alkohol,

Nikotin, Rauschgift) Massenmedien (Rundfunk, Fernsehen, Kino,

Presse) Sexualität, Eros, Liebe

2. Schulstufe 1. Die Familie Grundlage des Lebens

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Seite 209

Familiengründung, Ehe, Lebensgemeinschaft

Aufgaben der Familie; Aufgabenverteilung

Groß- und Kleinfamilie, Verwandtschaft, Sippe,

Kommune

Familienplanung, Bevölkerungspolitik

Kultur in Haus und Familie (Sitte, Brauchtum, Lied, Tanz, Feiern, Feste, Freizeit)

Generationsprobleme

erfahrenheit auf dem Gebiet des Lehrstoffes entsprechend zu motivieren. Bei der Besprechung der einzelnen Lehrstoffabschnitte ist das Verständnis für die Ganzheitlichkeit des menschlichen Körpers zu wecken. In Hauskrankenpflege und Erste Hilfe sind Übungen bzw. Demonstrationsveranstaltungen durchzuführen.

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sind Grundkenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode (Blindschreibmethode) sowie aller technischen Einrichtungen der Schreibmaschine zu vermitteln.

Sie sind zur Ordnung, Sauberkeit und Gewandtheit in der selbständigen und formrichtigen Abfassung von Schriftstücken zu erziehen.

Lehrstoff

Seite 210

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63

in zwei Leistungsgruppen einzuteilen, in Anfänger und in

Fortgeschrittene.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Bewegungsfähigkeit und körperliche Ausdauer der Schüler ist zu entwickeln und zu fördern. Die Freude und das Interesse an sportlicher Betätigung ist zu wecken.

Förderung des Gemeinschaftssinnes, der Fairneß, des Verantwortungsbewußtseins, der Konzentration, des Mutes und der Ausdauer.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

1.Grundübungen

Ordnungsübungen, Laufen, Springen, Werfen, Stoßen, Fangen,

Ziehen, Hindernisaufgaben Einzel-, Partner-, Gruppenübungen

Vorbereitungsübungen für die Ablegung des

"österreichischen Sport- und Turnabzeichens"

2.Ausgleichsübungen zur Verbesserung der Beweg

lichkeit und zur Milderung von Fehlformen

3.Leistungsübungen

Bodenturnen, Übungen einfacher Art an Turngeräten, leichtathletische

Übungen

4.Schwimmen

Erlernen einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens, einfache

Sprünge, Tauchübungen, einfaches Rettungsschwimmen

5.Spiele

Lauf- und Ballspiele (z. B. Fußball, Handball, Basketball,

Volleyball, Tennis u. a.)

6.Wettkämpfe

Zwischen den Schülern, zwischen den Klassengemeinschaften und mit

den Schülern anderer Lehranstalten

7.Winterübungen

Skilaufen, Rodeln, Eislaufen, Eisstockschießen

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Möglichkeiten und auf die altersmäßige Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.

Eine Einheit soll in drei Teile gegliedert werden: Aufwärmen (Grundübungen) Höhepunkt (Leistungsübungen, Spiele) Ausklang (Beruhigung)

Der Erwerb des österreichischen Sport- und Turnabzeichens ist von

den Schülern anzustreben.

Singen

Bildungs- und Lehraufgabe Durch das Singen wird das Zusammengehörig-

keitsgefühl der Schüler gestärkt. Das Verständnis für das Volkslied, die Volksmusik, die Meisterwerke der Musik soll gefördert und wertvolles Liedgut vermittelt werden.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe

Stimmbildung, Atemtechnik

Notenschrift

Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern und Kanons

Singen von Volksliedern, die den Tages- und Jahreszeiten und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen

Religiöse Lieder

Chor, Hausmusik, Orchester

Musikalische Umrahmung von Feiern

Einführung in verschiedene Musikrichtungen

Didaktische Grundsätze

Besonderer Wert ist in jeder Unterrichtsstunde auf das Lied zu legen. Durch Tonbandaufnahmen, Schallplattenwiedergaben, Rundfunk- und Fernsehsendungen und den Besuch von Konzerten ist das Interesse der Schüler zu fördern.

Bei Verwendung audio-visueller Geräte ist auf eine technisch einwandfreie und künstlerisch hochwertige Wiedergabe zu achten. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.

Singen ist auch als Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung anzuregen. Die Führung eines Chores ist zu empfehlen. Hauswirtschaft (als Seminar)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin im Haus und Hof richtig einzuschätzen; sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeitseinteilung zwischen Mann und Frau, für Arbeitsplanung, Arbeitsbedarf, für das Budget im Haushalt, für eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes; sie sollen Kenntnisse vermittelt bekommen über die gebräuchlichsten Materialien, Maschinen und Geräte im Haushalt, über eine gesunde Ernährung und über die Erziehung der Kinder.

Lehrstoff 2. Schulstufe

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63

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eines Fruchtfolgeplanes Wichtige Fruchtfolgearten

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Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Unterricht sollen jene Kenntnisse vermittelt werden, die zur wirtschaftlichen Kultur und Nutzung des Bauernwaldes erforderlich sind. Die verschiedenen Funktionen des Waldes sind zu erläutern.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden und die Gefahren der Waldarbeit sind eingehend zu besprechen. Je Schulstufe eine Schularbeit.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundkenntnisse der Erzeugung und Verwertung von verschiedenen Obstarten und Obstsorten sind zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist der Selbstversorgerobstbau oder der Erwerbsobstbau vorrangig zu behandeln.

Lehrstoff 1. Schulstufe

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rücksichtigen. Praktische Fertigkeiten im Schnitt, in der Veredelung und in der Süß- und Gärmosterzeugung sind zu vermitteln. Je Schulstufe eine Schularbeit.

Tierproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jene Kenntnisse sind zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung.

Lehrstoff

1. Schulstufe

1.Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Be

deutung der Tierproduktion

2.Anatomie und Physiologie der Haustiere

Zelle, Gewebe, Gewebsarten

Organe

Euter, Milchbildung

3.Grundlagen der Fütterung

Zusammensetzung des Futters

Grundbegriffe der Fütterung (Energiehaushalt,

Maßstäbe für die Futterenergie, Maßstab für Ei

weiß, Nährstoffverhältnis, Futterverzehr, Erhal-

tungs- und Leistungsfutter)

Futtermittelarten

Futterberechnungen Futtermittelgesetz

4.Milchwirtschaft

Gewinnung der Milch, Melken und Hygiene Zusammensetzung der Milch

Milchbehandlung Milchverarbeitung, Milchprodukte

5.Fleischkunde

Schlachtkörper, Fleischteile und Fleischqualität

6.Formen arbeitsextensiver Tierhaltung (unter dem

Gesichtspunkt der Landbewirtschaftung im Neben

erwerb)

2. Schulstufe

1. Grundlagen der Züchtung

Grundbegriffe der Vererbung

Mendelgesetze

Zuchterfolg beein-

Zuchtziel (Faktoren, die den

flussen)

Zuchterfolg

2.Zuchtmethoden

Reinzucht

Gebrauchskreuzungen Hybridzucht

3.Rinderhaltung und Rinderzucht in Österreich

Rassen in Österreich und Europa; Weltrassen

Beurteilung des Rindes

Leistungsprüfungen

Zuchtwertschätzung beim Rind

Künstliche Besamung, Zuchtbenutzung Fütterung der Milchkühe (Nährstoffbedarf und Futterverbauch, Mineral- und Wirkstoffbedarf, Futteraufnahme und Fütterungstechnik, Vorbereitungsund Anlaßfütterung, Winter-, Sommer- und Übergangsfütterung;

Kraftfuttereinsatz, Einfluß des Futters auf die Milchqualität)

Kälberfütterung Jungviehfütterung

Rindermast (Kälbermast, Jungrindermast) Haltung und Pflege

(Stallfragen), Umweltschutz Aufschreibungen, Kostenberechnungen

4. Schaf (Bedeutung, Haltung, Fütterung)

3. Schulstufe

I.Schweinehaltung und Schweinezucht in Österreich Beurteilung des

Schweines Rassen

Leistungsprüfungen Zuchtbenutzung, künstliche Besamung Anforderungen

an Futter und Fütterung (Verdaulichkeit, Nährstoffgehalt,

Wirkstoffversorgung) Fütterung der Zuchtsauen Ferkelfütterung

Läuferfütterung Zuchteberfütterung Schweinemast

Haltung und Pflege (Stallfragen), Umweltschutz Aufschreibungen,

Kostenberechnungen

2.Geflügel

Zucht und Leistungsprüfung

Fütterung

Haltung

3.Pferd

Bedeutung und Entwicklung Einteilung Warm- und Kaltblutpferde

Fütterung, Haltung

4.Bienenkunde

Haltung und Fütterung

5.Bedeutung, Fütterung und Haltung sonstiger Tiere

6.Vermarktung und Verwertung der tierischen Pro

duktion (Rind, Schwein, sonstiges Nutzvieh)

7.Tiergesundheit

Hygiene

Gesundheitspflege Krankheiten Tierseuchen

8.Tierproduktion und Umwelt

9.Gesetze und gesetzliche Regelungen zur Tierpro

duktion

Didaktische Grundsätze

Die Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als

sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und der Erhaltung

der Tiergesundheit notwendig ist. Die Berechnung von Futterrationen,

die Erstellung von Futterplänen, das Erkennen von Futtermitteln

sowie das Beurteilen von Haustieren ist zu üben. Der theoretische

Unterricht ist zu ergänzen durch Besichtigungen von Erzeu-

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Nr. 63

gungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben. Auf Fragen der Unfallverhütung und des Umweltschutzes (Massentierhaltung) ist einzugehen. Je Schulstufe zwei Schularbeiten.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Physikalische Grundlagen, Aufbau und Funktion landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie das Planen und Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen sind zu vermitteln. Die technische und bauliche Ausstattung hat sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Betriebes bzw. des Produktionsgebietes sowie an den naturkundlichen Gegebenheiten zu orientieren. Die Schüler sollen zur Einsicht gebracht werden, daß der Anschaffung von Maschinen und dem Bau von Gebäuden eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Betriebes vorauszugehen hat.

Lehrstoff

I. LANDTECHNIK 1. Schul stufe

II. BAUKUNDE

Lehrstoff 1. Schulstufe

1.Erzeugungsgrundlagen

Grundbesitz-, Standort-, Arbeits- und Vermögensverhältnisse

(Begriffe betreffend die Bodennutzung, die Tierhaltung, die

Arbeitswirtschaft, die Kapitalausstattung und die Rechtsgrundlagen)

Betriebserhebung des elterlichen Betriebes

2.Schulstufe

1. Ermittlung des Betriebserfolges Maßstäbe des Betriebserfolges

(Landwirtschaft-

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liches Einkommen; Reinertrag, Deckungsbeitrag) Berechnung des Einkommens aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch Berechnung aus Erträgen und Aufwänden Kennzahlen und Betriebsvergleich

Der Lehrstoff soll eine sinnvolle Ergänzung zum Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft darstellen. Durch Betriebsaufzeichnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen soll der Schüler zu unternehmerischem Denken hingeführt werden. Lehrstoff 2. Schulstufe

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L.andesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22.

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Auf der Grundlage der Marktkenntnisse soll er wirtschaftliche

Entscheidungen fällen lernen.

Ständige Weiterbildung auf wirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern.

Lehrstoff

1. Schulstufe

1.Grundlagen der Wirtschaft

Aufgaben der Wirtschaft: Bedürfnisse, Rohstoffe und Energie

Wirtschaft und Umwelt

Entwicklung der Wirtschaft: Selbstversorgung,

Tauschwirtschaft, Geldwirtschaft Wirtschaftssysteme: Agrarstaat,

freie Marktwirtschaft, zentrale Planwirtschaft, soziale

Marktwirtschaft

2.Österreich und seine Wirtschaft

Volkswirtschaft

Wirtschaftsraum

Bevölkerung: Bildung, Bevölkerungsentwicklung, Erwerbsquote,

Erwerbsstruktur Die Wirtschaftszweige: Land- und Forstwirtschaft,

Bergbau und Energie, Industrie und Gewerbe, Handel, Verkehr,

Fremdenverkehr, Geldwesen Wirtschaftserfolg: Bruttonationalprodukt,

Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum

3.Schulstufe

1.Weltwirtschaft

Wirtschaftsgeographie der Erdteile: Europa, Nordamerika, Südamerika,

Asien, Afrika Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von

Volkswirtschaften: Lenkung der Internationalen Wirtschaft,

Internationale Zusammenschlüsse Entwicklungshilfe

2.Gütererzeugung

Erzeugungsgrundlagen: Boden, Arbeit, Kapital, Bildung, gesunde

Umwelt

Betriebe und Unternehmen: Rechtsformen und Zusammenschlüsse von

Unternehmen

3.Güterverbrauch

Private Haushalte

öffentliche Haushalte: Gemeinde, Länder, Bund Wirtschaftskreislauf

4.Güteraustausch

Geldwesen: Aufgaben und Arten des Geldes, Geldschöpfung, Geldwert,

Währung, Zahlungsverkehr, Spar- und Kreditformen

Handel: Handelsspanne, Handelsformen, Geschäftsabschlüsse

Markt und Preis

Agrarmärkte: Nachfrage, Angebot, Absatzformen, Marktordnungen,

Marktentwicklung

5.Wirtschaftspolitik

Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspoltiik Ziele und Maßnahmen der

Agrarpolitik

6.Genossenschaftswesen

Entwicklung der Genossenschaften

Arten und Aufbau der Genossenschaften

Didaktische Grundsätze

Wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Statistiken, Marktberichte und wirtschaftspolitische Elaborate sind zu verwenden. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Je Schulstufe eine Schularbeit.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennungs- und Schätzungsvermögen sowie verschiedene handwerkliche Fähigkeiten sind zu schulen. Arbeitsvorteile sind zu vermitteln.

Die Schüler sollen lernen, ihre geistigen und körperlichen Kräfte richtig einzuschätzen und überlegt einzusetzen.

Die für die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes zweckmäßigen Planungsarbeiten sind zu üben. Auf Ordnung und Sauberkeit in der Werkstätte ist zu achten.

Lehrstoff

I. LANDTECHNIK UND BAUKUNDE

I.Metallbearbeitung

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Anfertigung verschiedener praktischer Werkstücke Verschiedene Reparaturen in Haus und Hof Holzschutz

IV.OBSTBAU

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Anlage A6

LEHRPLAN DER FACHSCHULE,

FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

(1. und 2. Schulstufe mit je 2 Semestern)

I. Allgemeine Bildungsziele

(siehe Anlage A5)

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

(siehe Anlage A1)

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Wochenstundenzahl

Schulstufe

*) Prakt. UnterrichtHausarbeit1215

Kochen und Vorratshaltung

Nähen und Handarbeit

Gartenarbeit und Blumenpflege

3838

*) Unterricht in Schülergruppen

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen;

didaktische Grundsätze

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe siehe Anlage A5

Lehrstoff

1.Schulstufe

### Kapitel 1, 2, 3 und 6 a - d {#sec_kapitel_1_2_3_und_6_a_d}

2.Schulstufe

### Kapitel 4, 5 und 6 e - h {#sec_kapitel_4_5_und_6_e_h}

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Didaktische Grundsätze siehe Anlage A5

In der 1. und 2. Schulstufe je Semester zwei Schularbeiten.

Gesundheitslehre

siehe Anlage A5

mit der Maßgabe, daß die Kapitel 1-4 in der 1. Schulstufe und die Kapitel 5 und 6 in der 2. Schulstufe behandelt werden.

Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe siehe Anlage A5

Lehrstoff

1.Schulstufe

I.Arithmetik

Kurze Wiederholung

(Dekadisches Zahlensystem, Stellenwert, römische Zahlen,

Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und

Brüchen, Rechenvorteile, Erweitern, Kürzen) Kopfrechnen Maße und

Gewichte

Rechnen mit dem elektronischen Handrechner Einfache und

zusammengesetzte Schlußrechnungen (Prozent-, Zinsen- und

Zinseszinsrechnungen, Durchschnitts-, Mischungs- und

Teilungsrechnungen)

2.Geometrie

Flächen- und Raumberechnungen abgestimmt auf die

hauswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände

2. Schulstufe

I.Berechnung praktischer Beispiele aus den verschiedenen

Unterrichtsgegenständen

2.Zeichnen nach Maßstab, Planskizzen

3.Auswerten von Statistiken

Erklären und Zeichnen graphischer Darstellungen

Didaktische Grundsätze

siehe Anlage A5

In der 1. und 2. Schulstufe je Semester zwei Schularbeiten.

Heimatkunde

(Geschichte des Bauerntums)

siehe Anlage A5

Politische Bildung

siehe Anlage A5

Rechtskunde

siehe Anlage A5

Vermittlung des Lehrstoffes jedoch in der 2. Schulstufe.

Lebenskunde

siehe Anlage A 5

Maschinschreiben

siehe Anlage A5

Leibesübungen

siehe Anlage A5

Vermittlung des Lehrstoffes in der 1. und 2. Schulstufe mit dem

Zusatz "Gymnastik" und "Rhythmisches Turnen"

Singen

siehe Anlage A5

Vermittlung des Lehrstoffes in der 1. und 2. Schulstufe

Kinderpflege und -erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler vertraut machen mit der Entwicklung, mit der richtigen Ernährung, Pflege und Betreuung des werdenden und heranwachsenden Kindes. Die Bedeutung der Kinderpflege und - ernährung als Voraussetzung für eine gesunde, körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern bewußt werden.

Lehrstoff

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Krankheiten des Säuglings

Erziehung, Erziehungshilfen, Erziehungsmittel

2.Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung des

Kleinkindes

3.Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung des

Schulkindes

4.Pubertät

Didaktische Grundsätze

Der stoffliche Zusammenhang mit den Unterrichtsgegenständen

"Lebenskunde" und "Gesundheitslehre" ist zu beachten. Wichtige

Handgriffe bei der Säuglingspflege sind zu üben. Je Schulstufe eine

Schularbeit.

Haushaltungskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln und jene Fähigkeiten zu entwickeln, die zur Führung eines zweckmäßig eingerichteten Haushaltes und zur geschmackvollen Gestaltung eines behaglichen Wohnbereiches erforderlich sind. Eine Betreuung von Gästen im Rahmen des bäuerlichen Fremdenverkehrs ist in die Überlegungen einzubeziehen. Erziehung zu wirtschaftlichem Denken und Handeln im Haushalt. Zusammenhänge zwischen den Einzelhaushalten und der Volkswirtschaft sind aufzuzeigen.

Lehrstoff 1. Schulstufe

Wohnkultur

Wohn- und Schlafräume

Altenwohnung, Kinderzimmer

Sanitärräume

Neben- und Vorräume, Stiegen

Küche, Vorratsräume, Arbeitsräume

Das Bauernhaus im Ortsbild

Haus- und Hofformen

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für die Ernährung ist bewußt zu machen und die entsprechenden Verfahren sind darzulegen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

1.Grundlagen

Aufgaben der Ernährung

Arten, Aufgaben und Vorkommen der Nährstoffe

Nährstoff bedarf

Bau- und Wirkstoffe

Stoffwechsel

Der Energiebedarf

Berechnungen des Bedarfes

2.Lebensmittel

Tierische Nahrungsmittel

Pflanzliche Nahrungsmittel

Speisefette

Zucker, Honig und Süßstoffe Getränke und Genußmittel (alkoholische

Getränke, alkoholfreie Getränke, Genußmittel) Hilfsmittel für die

Lebensmittelverarbeitung (Teiglockerung, Würz-, Gelier- und

Konservierungsmittel)

3.Kochlehre

Behandlung der Lebensmittel in Küche und Vorratshaltung

Vorbereitung und Verarbeitung der Lebensmittel Garmachungsarten

Grundmaße, Grundmengen, Grundregeln Berechnung von

Lebensmittelmengen Grundrezepte der Teigwaren Technische Hilfsmittel

für die Küchenarbeit Erstellen von Speiseplänen und Speisefolgen

Lebensmittelbeschaffung

2. Schulstufe

1.Kostformen für Gesunde und Kranke

Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers

Gesundheitsschädigende Lebensmittel

Gesetzliche Bestimmungen

2.Vorratswirtschaft

Ursachen des Verderbens unserer Lebensmittel

Lagern und Aufbewahren von Lebensmitteln

Vorratsräume und Lagermöglichkeiten

Die Lebensmittelreserve

Tiefgefrieren von Lebensmitteln (Gefriervorgang,

Tiefgefriergeräte, Verpackungsmaterial, Eignung

der Lebensmittel zum Tiefgefrieren, Gefrierfehler)

Konservieren von Obst und Gemüse

Konservieren von Fleisch und Fleischwaren

Tiefgefrieren von Milchprodukten, vorgefertigten

Gerichten und Backwaren

Verwendung von tiefgefrorenen Lebensmitteln des

Haushaltes und der Lebensmittelindustrie

Die Wirtschaftlichkeit der Konservierung

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler in die Lage versetzt wird, Nahrung bekömmlich und gesund zuzubereiten. In der 1. und 2. Schulstufe je Semester eine Schularbeit.

Wäsche- und Bekleidungskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Anleitung zur Anfertigung von eigenen Schnitten, zur Abnahme und Abänderung von Schnitten aus Modeheften; Kenntnis der gebräuchlichsten Textil-fasern, ihre Verwendung und Verarbeitung; Verhalten zu überlegtem Einkauf und sachgemäßer Behandlung von Textilien; richtige Einstellung zu Tradition und Mode in der Kleidung (persönlicher Geschmack).

Lehrstoff

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Gartenbau und Blumenpflege

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die zur Kultur von Gemüse und Beerenobst im Hausgarten sowie von Blumen und Ziersträuchern erforderlich sind. Der Schüler soll erkennen, daß Landschaftspflege eine Voraussetzung für einen gediegenen Lebensraum ist. Das Verständnis für die Verschönerung des Bauernhofes und des Dorfes durch Blumen und gärtnerische Gestaltung ist zu wecken und zu fördern.

Lehrstoff 1. Schulstufe

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen Grundkenntnisse in der Pflanzen- und Tierproduktion erwerben, wobei wirtschaftliche Überlegungen zu

beachten sind.

Lehrstoff

I. PFLANZENBAU

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Lehrstoff

IM. NÄHEN UND HANDARBEITEN

Nähen

Handhabung und Pflege der Nähmaschine

Hand- und Maschinennähen

Nähte

Versäuberungen

Verschlüsse

Schlitze, Bändchen, Taschen, Falten

Zwickel

Kragen-, Ärmel-, Manschettenformen

Verzierungen

Ausbesserungsarbeiten

Wäsche- und Kleidernähen

Bett- und Tischwäsche

Arbeits-, Alltags-, Kinderkleider, Tracht

Handarbeiten

Stricken, Häkeln

Sticken (Kreuzstich, Zierstich, Hohlsaum)

Weben

Werken (wahlweise):

Wachsarbeiten

Lederarbeiten

Silberschmuck

Emailschmuck

Graphiken

Arbeiten mit Bast und Peddigrohr

Stoffdruck

Holzmalerei

Holzbranntmalerei

Keramikmalerei

Tisch-, Raumschmuck

Einfache Kinderspielzeuge

IV.GARTENARBEIT UND BLUMENPFLEGE

Einteilung der Gartenfläche für Beerenobst, Gemüsepflanzen, Gewürzkräuter, Blumen und Ziersträucher Planung der Fruchtfolge Handhabung der Gartengeräte Praktische Bodenbearbeitung Düngung Mist- und Kaltbeete Pflanzenanzucht Saat, Pikieren, Auspflanzen Praktische Pflege Pflanzenschutz Ernte, Lagerung, Verwertung Topf-, Zimmer-, Balkonpflanzen Blumenschmuck

V.LANDWIRTSCHAFT

Praktische Durchführung der in einem bäuerlichen I Betrieb anfallenden Arbeiten (wenn ein Lehrbetrieb! vorhanden ist). Viehhaltungs- und Melkkurs

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat an die vorhandenen naturkund-l liehen Kenntnisse anzuknüpfen und diese zu ver-j tiefen. Dem Einsatz arbeits- und kräftesparender Ge-I rate und Arbeitsverfahren ist besondere Beachtung f zu schenken.