# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Pramtalstraße (Bezirksstraße Nr. 1124) im Gebiet der Gemeinde Dorf an der Pram

§ 1

(1)Der bei km 6,438 (alt) von der bisherigen

Trasse in südliche Richtung abzweigende, sodann

einen leichten Bogen nach Westen beschreibende,

bei Bahn-km 38,000 die ÖBB-Strecke Wels-Passau

querende und bei km 7,378 (alt) wieder in die be

stehende Trasse einmündende, neu herzustellende

Teil der Pramtalstraße (Bezirksstraße Nr. 1124 des

Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen

Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.

(2)Der zwischen km 6,438 und km 7,378 (alt) ge

legene bisherige Teil der Pramtalstraße wird als Be

zirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit

der Verkehrsübergabe des neuen Straßenteiles

(Abs. 1) wirksam.