# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Berg bei Rohrbach

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 11. Oktober 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Berg bei Rohrbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 11. Oktober 1982 der Gemeinde Berg bei Rohrbach, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Berg bei Rohrbach:

Von Rot und Grün durch einen silbernen, mit einem schwarzen, achtspeichigen Rad belegten Schrägbalken schräggeteilt.