# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Brüninger Straße

# (Bezirksstraße Nr. 1129) im Gebiet der Marktgemeinde Andorf

84.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 8. November 1982 betreffend die Verlegung der Brüninger Straße (Bezirksstraße Nr. 1129) im Gebiet der Marktgemeinde Andorf

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§ 1

(1) Der bei km 3,360 (alt) von der bestehenden Trasse in nordwestlicher Richtung abzweigende, sodann einen Bogen nach Norden beschreibende und bei km 4,500 (alt) wieder in die bestehende Trasse einmündende, neu herzustellende Teil der Brüninger Straße (Bezirksstraße Nr. 1129 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.

(2) Der zwischen km 3,360 (alt) und km 4,500 (alt) gelegene bisherige Teil der Brüninger Straße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenteiles (Abs. 1) wirksam.

§2

Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Brüninger Straße aus dem beim Amt der o. ö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Andorf aufliegenden Plan, Maßstab 1 :2000, zu ersehen.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.