# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den technischen Fachdienst geändert wird

Die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 19. Februar 1979,

LGBl. Nr. 12, über die Prüfung für den technischen Fachdienst, in

der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/1981, wird wie folgt

geändert:

Im § 3 ist nach dem Ausdruck "15. elektrische Nachrichtentechnik

und Elektronik" anzufügen:

"16. technischer Fachdienst an Museen und Archiven".