# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Piberbach

10.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. Februar 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Piberbach

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Februar 1983 der Gemeinde Piberbach, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Piberbach:

Von Rot und Grün erhöht geteilt durch einen goldenen, schräglinken Wellenbalken, darin ein schwarzer, linksgewendeter, widersehender Biber.