# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an

# die Gemeinde Ried im Traunkreis

8.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 24. Jänner 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ried im Traunkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 24. Jänner 1983 der Gemeinde Ried im Traunkreis, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ried im Traunkreis:

Zwischen zwei schwarzen Wellenflanken, von

Gold und Grün geteilt; oben eine rote, mit einem goldenen, oben gespitzten Pfahl, der mit drei roten, schwebenden Kreuzen bestickt ist, belegte Mitra mit zwei roten, nach oben geschwungenen Bändern; unten ein goldener, linksgewendeter, springender Hirsch.