# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Erlacher Straße (Bezirksstraße Nr. 1205) im Gebiet der Gemeinde Wendling

§ 1

(1) Der bei km 5,851 (alt) von der bisherigen Trasse

in südwestlicher Richtung abweichende, bei

Bahn-km 4,173 (Straßen-km 6,011 [neu]) die

ÖBB-Strecke Neumarkt-Kallham-Braunau unterfah-

rende und bei km 6,560 (alt) wieder in die bestehen-

de Trasse einmündende, neu herzustellende Teil

der Erlacher Straße (Bezirksstraße Nr. 1205 des Ver-

zeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Ober-

österreichs) wird als Bezirksstraße erklärt.

(2) Der zwischen km 5,851 (alt) und km 6,560 (alt)

gelegene, die Ortschaft Oberhöglham durchfahrende

bisherige Teil der Erlacher Straße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird erst mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenteiles (Abs. 1)

wirksam.

§2

Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Erlacher Straße aus dem beim Amt der o. ö. Landesregierung und beim Gemeindeamt Wend-ung aufliegenden Plan, Maßstab 1 :2000, zu ersehen.

Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1983, 6. Stack, Nr. 20, 21, 22, 23 u. 24

Seite 29

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Ober-österreich in Kraft.