# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pilsbach

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. März 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde Pilsbach

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. März 1983 der Gemeinde Pilsbach, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Füh-rung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pilsbach:

Über goldenem, erhöhtem Dreiberg, darin eine blaue Wellenleiste, gespalten; rechts in Blau ein goldener, abnehmender Mond, links von Silber und Rot fünfmal schräglinks geteilt.