# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Neuhofen im Innkreis

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Mai 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemein-dewappens an die Gemeinde Neuhofen im Innkreis

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Mai 1983 der Gemeinde Neuhofen im Innkreis, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens ver-liehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Neu-hofen im Innkreis:

Von Grün und Rot durch einen silbernen, mit einem blauen Wellenpfahl belegten Pfahl ge-spalten; rechts pfahlweise drei goldene Äpfel, links ein goldener, vom Unterrand des Schildes ausgehender Bischofstab.