# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Liebenau zum Markt

43. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 13. Juni 1983 über die Erhebung der Gemeinde Liebenau zum Markt

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 13. Juni 1983 die Gemeinde Liebenau im politischen Bezirk Freistadt zum Markt erhoben.