# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung der B 137b Innviertler Straße, Abzweigung Passau,

# als Landesstraße

61. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 4. Juli 1983 betreffend die Erklärung der B 137 b Innviertler Straße, Abzwei-gung Passau, als Landesstraße

Auf Grund des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 1 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungs-gesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

(1)Die ab km 85,119 der B 137 b Innviertler Straße, Abzweigung Passau, das ist der Endpunkt ihres gemeinsamen Verlaufs, mit der B 136 Sauwald Straße,

nach Norden bis zur Staatsgrenze gegen Passau

(km 96,811 der B 137 b Innviertler Straße, Abzweigung Passau) verlaufende Trasse der B 137 b Innviertler Straße, Abzweigung Passau, wird als Landesstraße erklärt.

(2)Die im Abs. 1 bezeichnete Straße erhält die Bezeichnung „Schärdinger Straße" und die Straßennummer „506".

(3)Die Erklärung (Abs. 1) und Bezeichnung (Abs. 2) treten erst mit dem Wirksamwerden der Auflassung

der im Abs. 1 bezeichneten Straße als Bundesstraße

in Kraft.

§2

Im einzelnen ist der genaue Verlauf der Schär-dinger Straße (§ 1) aus dem beim Amt der o. ö. Lan-desregierung, beim Stadtamt Schärding und bei den Gemeindeämtern Brunnenthal, Wernstein am Inn und Schardenberg aufliegenden Plan, Maßstab 1 : 20.000, zu ersehen.

§3 Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages

ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Ober-österreich in Kraft.