# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Brunnenthal

76. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 8. August 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde

Brunnenthal

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 8. August 1983 der Gemeinde Brun-nenthal, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Brun-nenthal:

Von Silber und Blau mit Jochschnitt erniedrigt geteilt; oben eine rote, heraldische Rose mit goldenem Butzen und goldenen Kelchblättern, umgeben von einem goldenen Ring.