# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederthalheim

79.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 22. August 1983 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederthalheim

Die Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1

der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 22. August 1983 der Gemeinde Niederthalheim, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Niederthalheim:

Erhöht geteilt; oben in Gold ein schwarzer, rot bewehrter und feuerspeiender Drache, unten in Grün ein goldenes Mühlrad.