# Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines Teilstückes der ehemaligen B 124 Königswiesener Straße als Bezirksstraße im Gebiet der Marktgemeinde Tragwein

111.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 28. November 1983 betreffend die Erklärung eines Teilstückes der ehe-maligen B 124 Königswiesener Straße als Bezirks-straße im Gebiet der Marktgemeinde Tragwein

Auf Grund des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O. ö. Landes-Straßenverwaltungsge-setzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:

§ 1

Die als Bundesstraße aufgelassene Trasse der B 124 Königswiesener Straße von km 14,650 (alt, das ist km 3,332 der Tragweiner Straße) bis km 14,838 (alt) wird als Teil der Tragweiner Straße (Bezirksstraße Nr. 1456 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) erklärt. Dadurch wird die Tragweiner Straße um 188 Meter verlängert und ihre Unterbrechung durch die B 124 Königswiesener Straße beendet.

§2

Im einzelnen ist der Verlauf des neuen Straßen-teiles (§ 1) aus dem beim Amt der o. ö. Landesre-gierung und beim Marktgemeindeamt Tragwein auf-liegenden Plan, Maßstab 1 :2880, zu ersehen.

§3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.