# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen 1983

3.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen:

Zwischen zwei silbernen Flanken mit drei blauen, durch zwei rote Balken getrennten Kugeln gespalten von Silber und Schwarz mit zwei aufrecht stehenden, mit den Schneiden auswärts gekehrten Pflugmessern (Sech) in gewechselten Farben.

Für die o.ö. Landesregierung:

Dr. Grünner Landeshauptmann-Stellvertreter