# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Hinzenbach

4.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hinzenbach

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde Hinzenbach, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hinzenbach:

Erniedrigt geteilt; oben gespalten von Silber und Rot mit einer außen mit schwarzen Spitzen besteckten Scheibe in gewechselten Farben, unten in Grün eine silberne Wellenleiste.