# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Rosenau am Hengstpaß

5.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Rosenau am Hengstpaß

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß:

In Silber unter einer blauen, erhöhten Wellenleiste, darauf drei grüne, am oberen Schildrand anstoßende Nadelbäume, eine rote, heraldische Alpenrose mit goldenem Butzen und grünen Kelchblättern, eingeschlossen von einem schwarzen Wasserrad.