# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Walding

6.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Walding

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde Walding, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Walding:

Durch eine goldene Wellenleiste erniedrigt geteilt; oben gespalten von Silber und Rot mit einem Tatzenkreuz in gewechselten Farben, unten Grün.