# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Eberschwang

# zum

# Markt

7.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Erhebung der Gemeinde Eberschwang zum Markt

Die o.ö. Ländesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 die Gemeinde Eberschwang im politischen Bezirk Ried im Innkreis zum Markt erhoben.