# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Schleißheim

12. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 27. Februar 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Schleißheim

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 27. Februar 1984 der Gemeinde Schleißheim, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schleißheim:

Erniedrigt schräggeteilt; oben in Rot ein silberner, wachsender Bär, der in den Tatzen ein goldenes, vierspeichiges Wasserrad hält, unten schräggeteilt von Gold und Schwarz mit drei Rauten in gewechselten Farben.