# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Peterskirchen

14. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 20. Februar 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Peterskirchen

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 20. Februar 1984 der Gemeinde Peterskirchen, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Peterskirchen:

In Rot über einem silbernen Stufengiebel zwei goldene, schräggekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten und viereckigen Griffen.