# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde St. Johann am Wimberg

37.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 2. April 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Johann am Wimberg

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 2. April 1984 der Gemeinde St. Johann am Wimberg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Johann am Wimberg:

Von Blau, Rot und Silber durch Göppelschnitt geteilt; rechts ein silbernes Mühlrad, links ein goldener Taufstein, bestehend aus Säulenbasis, Säule, gewölbter Schale und gewölbtem Deckel, oben besteckt mit einem lateinischen Kreuz.