# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis

40.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 7. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 7. Mai 1984 der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Eggendorf im Traunkreis:

Durch eine silberne, schräglinke Wellenleiste geteilt; oben in Rot aus der Wellenleiste wachsend ein goldenes Maschinenrad, unten in Grün eine goldene, abwärts gebogene, mit den Enden an die Wellenleiste stoßende Ähre, die mit dem Maschinenrad einen Kreis bildet.