# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Oepping

55. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 28. Mai 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oepping

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 28. Mai 1984 der Gemeinde Oepping, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oepping:

Geteilt; oben in Silber ein roter, wachsender Wolf, unter) in Blau ein silberner Wurzelstock.