# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Wippenham

59.

Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 9. Juli 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wippenham

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juli 1984 der Gemeinde Wippenham, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wippenham:

In Grün ein silberner, mit blauem Wellenbalken belegter Schrägbalken.