# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Kollerschlag

# zum

# Markt

71. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 6. September 1984

über die Erhebung der Gemeinde Kollerschlag zum Markt

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 6. September 1984 die Gemeinde Kollerschlag im politischen Bezirk Rohrbach zum Markt erhoben.