# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Diersbach

72. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 6. September 1984

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Diersbach

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 6. September 1984 der Gemeinde Diersbach, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Diersbach: Mit Flammen erniedrigt bogenförmig von Rot und Gold geteilt; oben ein silberner Wellenbalken, darin ein linkshin gelegtes, blaues Schwert mit rotem Griff; unten eine schwarze, nach links gewendete, gewundene und widersehende, rot gekrönte Schlange.