# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung

# eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Ahorn

85. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 19. November 1984

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ahorn

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. November 1984 der Gemeinde Ahorn, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ahorn: Schräg geteilt; oben in Rot ein silberner, schreitender Biber nach der Teilung; unten in Silber ein grünes Ahornblatt.