# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinerkirchen an der Traun

4. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1984

über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinerkirchen

an der Traun

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 17. Dezember 1984 der Gemeinde Steinerkir-chen an der Traun, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steinerkir-chen an der Traun:

Geviert von Grün und Silber; 1 ein goldenes, lateini-sches, aus der Teilungslinie wachsendes Kreuz mit Kleeblattenden; 2 und 3 eine gequaderte Mauer bis zum Oberrand; 4 ein goldener Wellenbalken.