# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeine St. Georgen am Fillmannsbach

10. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 21. Jänner 1985 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen am

Fillmannsbach

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Jänner 1985 der Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach:

In Gold ein schwarzer, rote Flammen speiender Drachenrumpf mit rote Flammen sprühenden Ohren.