# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Desselbrunn

6. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde

Desselbrunn

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 16. Jänner 1985 der Gemeinde Desselbrunn, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Dessel-brunn:

Zwischen zwei je dreimal von innen nach außen von Silber und Blau gespaltenen, oben auswärts geboge-nen Flanken in Grün über einem silbernen, gequa-derten und blau gefüllten Brunnen ein goldenes Hufeisen.