# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Straß im Attergau

24. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Straß im Attergau

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 4. März 1985 der Gemeinde Straß im Atter-gau, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Straß im Attergau:

Von Rot und Blau durch einen silbernen, schräglinks steigenden Wellenkeil erniedrigt geteilt; oben eine