# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an

# die Gemeinde Schlatt

26. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 4. März 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schlatt

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 4. März 1985 der Gemeinde Schlatt, politi-scher Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schlatt:

In Grün über einem schwarzen, von einer goldenen Leiste gesäumten Hügel, darin ein goldener, römer* zeitlicher Topf, ein silbernes, geradarmiges Patriar-chenhochtatzenkreuz.