# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Stadtgemeinde Ried im Innkreis

# und der Gemeinde Hohenzell geändert werden

b) die Grundstücke Nr. 757/2, 2310/1, 2400/4 und

2400/5, Katastralgemeinde Gonetsreith, Gemeinde

Hohenzell, im Ausmaß von 3.531 m2 werden der

Stadtgemeinde Ried im Innkreis eingemeindet.

§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1986 in Kraft.