# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gschwandt

55. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 15. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Gschwandt

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 15. April 1985 der Gemeinde Gschwandt, po-litischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Gschwandt:

In Gold ein schwarzes, achtspeichiges, zwischen den Speichen außen mit Spickein bestecktes, zer-brochenes Rad, von dem im linken oberen Viertel ein Felgenstück fehlt; überdeckt durch einen grünen, angehackten Schräglingsbalken.