# Gesetz, mit dem das Oö. Nebengebührenzulagengesetz geändert wird

66. Gesetz

vom 10. April 1985, mit dem das O.ö. Nebengebühren-zulagengesetz geändert wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das O.ö. Nebengebührenzulagengesetz, LGBl. Nr. 60/1973, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 27/1978 und LGBl. Nr. 43/1985 wird wie

folgt geändert:

Dem § 2 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

"Von den Nebengebühren, die für Zeiträume bezogen werden, in denen die Wochendienstzeit nach § 28a der als landesgesetzliche Vorschrift geltenden Dienstpragmatik herabgesetzt gewesen ist, begründen die unter Z. 1, 3, 4 und 6 angeführten Nebengebühren nur insoweit den Anspruch auf eine Nebengebührenzulage zum Ruhegenuß, als sie für Dienstleistungen gebühren, mit denen die volle Wochendienstleistung überschritten worden ist."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monats-ersten in Kraft.