# Gesetz, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die

# Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert wird

67. Gesetz

vom 10. April 1985, mit dem das Gesetz über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten geändert

wird

Der o.ö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Gesetz vom 16. Oktober 1978 über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, wird wie folgt geändert:

Dem § 7 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

"Wenn es der Beamte im Antrag auf Zulassung zur Dienstprüfung verlangt hat, hat an die Stelle des Zeugnisses eine inhaltlich gleichgestaltete schriftliche Mitteilung an die Dienstbehörde des Beamten zu treten."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1985 in Kraft.