# Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

# Gemeindewappens an die Gemeinde Zell am Moos

74. Kundmachung

der o.ö. Landesregierung vom 24. Juni 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Zeil am

Moos

Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 24. Juni 1985 der Gemeinde Zeil am Moos, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Zeil am Moos:

Erniedrigt mit Meereswellenschnitt geteilt; oben in Gold aus der Teilungslinie wachsend ein grünes, in Form einer eingebogenen Spitze nach außen geneigtes Seegras, darüber eine rote, mit einer silbernen heraldischen Lilie belegte Scheibe; unten in Blau drei silberne Wellenfäden, wobei der oberste an die Teilungslinie stößt.