# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den höheren rechtskundigen Verwaltungsdienst geändert wird

sowie den Dienstausbildungslehrgang absolviert haben. Hat der Prüfungswerber jedoch bei einer anderen Gebietskörperschaft schon einen gleichartigen Dienstausbildungslehrgang absolviert, so ist ihm vom Besuch des Dienstausbildungslehrganges Nachsicht zu erteilen." §2 Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in Kraft.