# Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über

# die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst geändert wird

gelegt haben und eine überdurchschnittlich vollwertige Arbeitsleistung aufweisen."

§2

(1)Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in Kraft.

(2)Bis 31. Juli 1988 ist § 1 auf Bedienstete nicht anzu

wenden, die schon vor dem 1. August 1985 zu einer Prü fung für den gehobenen Dienst beim Amt der o.ö. Lan desregierung zugelassen wurden.